Anpassung Elternbeiträge gemäss Bundesgerichtsurteil

Gemäss Bundesgerichtsentscheid vom 07.12.2017 dürfen ab sofort für Lager, Exkursionen, Schulverlegungen, Schulreisen, etc. nur noch die Kosten für die Verpflegung an die Eltern weiterverrechnet werden.

Es gilt, dass die Volksschule und deren Veranstaltungen prinzipiell kostenlos sind.

Da in einigen Gemeinden von den Eltern zur Zeit mehr als die maximal zulässigen Fr. 16.- pro Schüler und Tag verlangt werden, wird es nicht möglich sein, das bisherige Angebot aufrechtzuerhalten ohne dass sich die Gemeinden stärker finanziell beteiligen werden. 

Der LSH wird sich dafür einsetzen, dass der Bundesgerichtsentscheid, der sehr begrüssenswert ist, nicht dazu führen wird, dass das Angebot in der Schulen abgebaut wird, sondern dass sich die Gemeinden ihrer Verantwortung bewusst werden und ihre Unterstützung entsprechend anpassen werden.

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Merkblatt zum Bundesgerichtsentscheid der Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I des Kantons Schaffhausen
Merkblatt_Elternbeitraege_Unentgeltlichk
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