Mehr Lohn für Heilpädagoginnen und Heilpädagogen am Kindergarten

 

Schaffhauser Nachrichten - Ella Ricci |  5. November 2021

 

Schaffhauser Lehrerverein zeigt sich erfreut 

Mehr Lohn für Heilpädagogen im Kindergarten

 

 

 

Der Kanton Schaffhausen will die Lohnsituation für Heilpädagogen am Kindergarten verbessern. 

Ab dem 1. Januar 2022 werden schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen am Kindergarten in das Lohnband 10 hochgestuft. Der Lehrerverein Schaffhausen freut sich über diese Lohnerhöhung.

 

Werden schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen am Kindergarten gerecht entlöhnt? Um diese Frage zu beantworten, hat das Schaffhauser Erziehungsdepartement die Funktionen dieser Berufsgruppe überprüft. Dies geht aus einer Medienmitteilung der Staatskanzlei hervor.

Diese Überprüfung habe gezeigt, dass die Aufgaben der schulischen Heilpädagogen am Kindergarten sowie an der Primarschule aufgrund der Einführung des Lehrplans 21 zusammengewachsen seien. «In diesem Sinne kann man sagen, dass die Basis für die Arbeit der Kindergartenlehrpersonen und der Primarlehrpersonen wie auch die der schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen die gleiche geworden ist», erklärt Ruth Marxer, Leiterin der Dienststelle Primar- und Sekundarstufe I.

Deshalb werden die beiden Funktionen der Heilpädagogen am Kindergarten sowie an der Primarschule ab dem 1. Januar 2022 in die neue Funktion «Schulische Heilpädagogin/Schulischer Heilpädagoge Primarstufe» zusammengeführt. Dadurch erhalten alle schulischen Heilpädagogen am Kindergarten eine generelle Lohnerhöhung von 7,9 Prozent. Dies entspricht der Differenz zwischen Lohnband 9 und Lohnband 10.

 

Seit dem 1. Januar vergangenen Jahres wurden die Lehrpersonen am Kindergarten vom Lohnband 8 in das Lohnband 9 überführt. Diese Anpassung führte dazu, dass die Kindergartenlehrpersonen dem gleichen Lohnband zugeteilt sind wie die Kindergarten-Heilpädagogen. Heilpädagogische Lehrpersonen verfügen jedoch neben einem Lehrdiplom zusätzlich einen Master in schulischer Heilpädagogik, welcher durch die Gleichstellung des Lohnbandes nicht mehr honoriert wurde. «Für Lehrpersonen am Kindergarten bestand somit kein Anreiz mehr, den Master in schulischer Heilpädagogik in Angriff zu nehmen», sagt Marxer. Denn dies führte dazu, dass diejenigen, die ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatten, aufgrund der gesetzlichen Grundlagen weniger verdienten, als wenn sie als Kindergartenlehrperson gearbeitet hätten.

 

Dass die Situation für Heilpädagogen am Kindergarten bislang nicht ideal ist, meint auch Roman Staude, Vorstandsmitglied des Schaffhauser Lehrervereins: «Es lassen sich kaum schulische Heilpädagogen für den Kindergarten finden.» Dies habe auch mit dem Lohn zu tun. Unter anderem habe das auch dafür gesorgt, dass es immer wieder zu Abwanderungen in den Kanton Zürich kam.

Er zeigt sich über den bevorstehenden Schritt sehr erfreut: «Seit mehr als zwei Jahren ist dieses Thema vom Lehrerverein immer wieder mit den Vertreterinnen und Vertretern des Erziehungsdepartementes thematisiert worden. Dass diese Änderung nun endlich vorgenommen wird, freut uns natürlich sehr.»