Der Schaffhauser Regierungsrat anerkennt das Urteil vom Obergericht nicht und zieht die Lohnklage der Kindergärtnerinnen im Kanton Schaffhausen weiter ans Bundesgericht.
Der LSH ist enttäuscht darüber. Für uns ist es unverständlich, dass der Kanton als Arbeitgeber keine einvernehmliche Lösung anstrebt und weitere Steuergelder für Anwälte und Rechtsgutachten verschwendet.
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