Regierung zieht vor Bundesgericht

Der Schaffhauser Regierungsrat anerkennt das Urteil vom Obergericht nicht und zieht die Lohnklage der Kindergärtnerinnen im Kanton Schaffhausen weiter ans Bundesgericht.

 

Der LSH ist enttäuscht darüber. Für uns ist es unverständlich, dass der Kanton als Arbeitgeber keine einvernehmliche Lösung anstrebt und weitere Steuergelder für Anwälte und Rechtsgutachten verschwendet.

Leserbrief in den Schaffhauser Nachrichten von Marco Fontana (SH)


Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 21. und 22. Dezember 2016
Quelle: Schaffhauser Nachrichten, 21. und 22. Dezember 2016

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