Vernehmlassung Berufsauftrag

2013 erteilte der  Erziehungsdirektor einer erziehungsrätlichen Arbeitsgruppe den Auftrag, einen Berufsauftrag zu erarbeiten mit dem Ziel, den Amtsauftrag aus dem Jahr 1998 abzulösen.


Im Juni 2014 hat der Erziehungsrat den vorgelegten Entwurf beraten und festgelegt, dass eine Vernehmlassung  bei den Stufen- und Fachkonferenzen, bei der Präsidentenkonferenz, beim LSH,  bei den Schulpräsidien sowie beim Schulleiterverband und den Schaffhauser Sonderschulen durchzuführen ist.


Die Rückmeldefrist dauert bis 30. November 2014.


Der Vorstand des LSH lädt alle interessierten Mitglieder ein, den neuen Berufsauftrag zu diskutieren und die Vernehmlassung des LSH mitzugestalten!


Termin: Montag, 27. Oktober, 18.30 Uhr
Der genaue Ort ist abhängig von der Anzahl Teilnehmer und wird so rasch wie möglich kommuniziert!

Die Anmeldung zur Vernehmlassung vom 27. Oktober ist bitte per Mail an schneckenburger@lehrerverein.ch zu richten. (Anmeldefrist: 24. Oktober)


Wer am 27. Oktober nicht teilnehmen kann und trotzdem etwas zur Vernehmlassung beitragen möchte, kann seine Meinung ebenfalls per Mail an die selbe Adresse kund tun.


Interessiert sind wir unter anderem an eurer Meinung betreffend der Arbeitszeit. Haben Lehrpersonen während der Schulzeit tatsächlich eine 42 Stunden Woche? Diverse Arbeitszeiterhebungen, die in der Vergangeneheit gemacht wurden, zeigen ein anderes Bild (vgl. Dokumente am Ende des Beitrages). Wir sind klar der Meinung, dass es in unserem neuen Berufsauftrag eine Überzeitenregelung braucht!


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Neuer Berufsauftrag
140630BA__SH_Vernehmlassung.pdf
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Vernehmlassung Berufsauftrag (Formular)
Vernehmlassung_Berufsauftrag_Formular.do
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Medienmitteilung LCH, Arbeitszeiterhebung 2009
091208_Medienmitteilung_AZE2009.pdf
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Arbeitszeiterhebung von Landert, 2009
091208_LCH_Arbeitszeiterhebung_2009.pdf
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