Regierungsrat unter Druck gesetzt
Die Regierung muss bis Ende Jahr erklären, wie sie die Klassenlehrpersonen zusätzlich entlasten will. So will es eine Spezialkommission des Kantonsrats.
von Erwin Künzi
Das Ringen um bessere Bedingungen für die Schaffhauser Lehrerschaft geht weiter. Alles begann, als sich diese im Winter 2011/12 mit verschiedenen Forderungen an die Regierung wandte und diesen im Februar 2012 mit einem Warnstreik Nachdruck verlieh. In der Folge setzten sich Delegationen des Erziehungsdepartements (ED) und des Lehrervereins Schaffhausen (LSH) an einen Tisch. Als Resultat dieser Gespräche verpflichtete sich die Regierung am 10. Juli 2012, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten. Ihr Inhalt: Die Klassenlehrpersonen der Volksschule, der Sonderschulen sowie der 1. Klassen der Berufsfachschulen und der Kantonsschule sollen zusätzlich entlastet werden. Die Entlastungsmassnahmen sollen ab dem Schuljahr 2014/15 in Kraft treten.
Mit diesem Vorgehen konnte sich auch die Lehrerschaft einverstanden erklären. Doch es kam anders als geplant: Am Schaffhauser Finanzhimmel zogen dunkle Wolken auf, die Staatsfinanzen gerieten in Schieflage, und die Regierung musste Gegensteuer geben. Sparen war angesagt, das Sparpaket ESH3 wurde geschnürt. Auch das ED musste seinen Beitrag leisten. Es schlug vor, bei jedem Schuljahr eine Lektion zu streichen. Das kam weder bei der Lehrerschaft, die eine Demonstration auf dem Fronwagplatz durchführte, noch beim Kantonsrat gut an, der das ED aufforderte, vermehrt bei der Schulverwaltung zu sparen.
Die fünf Bedingungen
Die Regierung kam diesem Auftrag nach und präsentierte in einer ESH3-Ergänzungsvorlage neue Sparmassnahmen im Bildungsbereich. Gleichzeitig erklärte sie, die Kosten für eine zusätzliche Entlastung der Klassenlehrpersonen müssten anderweitig kompensiert werden, und die Umsetzung dieser Massnahme müsse fünf Bedingungen erfüllen:
- Die Umsetzung ist kostenneutral zu gestalten. Die Mehrauslagen für eine zusätzliche Entlastung der Klassenlehrpersonen sind zu kompensieren.
- Im Volksschulbereich sollen keine Mehrkosten für die Gemeinden ent- stehen.
- Die Einsparungen zur Kompensation sind an den verschiedenen Schulen im Schulbetrieb selbst zu realisieren.
- Das Bildungsangebot im Pflichtbereich für Schülerinnen und Schüler bleibt unverändert bestehen.
- Die Sparmassnahmen zur Kompensation tangieren weder die Arbeitsverpflichtung noch die Löhne der Lehrpersonen.
Revolution im Schulsystem
Um die Kosten der Entlastung im Kindergarten, in der Primarschule und der Sekundarstufe I – 850 000 Franken für den Kanton und 1,223 Millionen Franken für die Gemeinden – zu kompensieren und gleichzeitig die fünf Bedingungen einzuhalten, machte die Regierung folgenden Vorschlag: Die durchschnittlichen Klassengrössen an den Schaffhauser Schulen sowie die Klassenorganisation in den Gemeinden sollen optimiert werden. Um das zu ermöglichen, ist eine Zusammenarbeit benachbarter Gemeinden im Schulbetrieb zwingend nötig. Um diese Zusammenarbeit zu fördern, will der Kanton in Zukunft den Gemeinden jeweils ein von ihm finanziertes Lektionenvolumen zuteilen, unter gleichzeitiger Anweisung, wie dieses einzusetzen sei. Dieser Vorschlag kommt einer Revolutionierung des Schaffhauser Schulwesens gleich. Das ist auch der Regierung bewusst, weshalb sie in ihrer Vorlage schrieb, die zusätzliche Entlastung der Klassenlehrpersonen sei «frühstens auf das Schuljahr 2015/16 möglich». Sie beantragte dem Kantonsrat, es sei zur Entlastung lediglich ein Grundsatzbeschluss zu fassen.
Klarer Auftrag an Regierung
Die Proteste der Lehrerschaft zu diesem Vorgehen der Regierung liessen nicht lange auf sich warten. Diesen hat die Spezialkommission des Kantonsrats, die unter Leitung von Thomas Hauser (FDP, Schaffhausen) die Vorlage der Regierung beraten hat, jetzt zumindest teilweise Rechnung getragen. Sie anerkennt zwar die fünf Bedingungen der Regierung, sprach sich aber gegen einen Grundsatzbeschluss aus. Sie will im Gegenteil der Regierung den klaren Auftrag erteilen, bis Ende 2013 dem Kantonsrat einen Bericht und Antrag für eine zusätzliche Entlastung der Klassenlehrpersonen ab Schuljahr 2015/16 zu unterbreiten. Mit 11 zu 0 Stimmen beschloss die Kommission, dem Kantonsrat dieses Vorgehen zu empfehlen.
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